Das eRezept
Die Einführung des elektronischen Rezepts hat am 1. Juli 2023 begonnen.
Ab 1. Januar 2024 müssen Vertragsärzte und -ärztinnen nach den Plänen der Bundesregierung eRezepte ausstellen, da es dafür ein entsprechendes Gesetz gibt, das in Vorbereitung ist. Wir empfehlen und unterstützen den Praxen, sich bis zum 1. Januar 2024 auf die Umstellung vorzubereiten und das eRezept auszuprobieren – wie funktioniert das Ausstellen? Ist die Komfortsignatur bereit? Welche Veränderungen gibt es eventuell im Ablauf in der Praxis?
Für die Patienten bedeutet das einfache eRezept mehr Komfort und weniger Wege in die Praxis. Dadurch wird auch der Praxisalltag erleichtert – keine handschriftlichen Unterschriften und Wege mehr, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden und das Medikamentenmanagement wird verbessert. Das Einlösen mit der eGK ohne aufwändige Authentifizierung erleichtert auch den Apotheken den Arbeitsalltag.
Versicherte können das eRezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.
Das eRezept in der Arztpraxis
Medikation bestimmen
Im Anschluss an die ärztliche Konsultation wird die entsprechende Medikation ausgewählt und die Verordnung in der Praxissoftware erstellt.
Das eRezept ausstellen
Anstatt das Rezept auszudrucken, wird man es in Zukunft mit nur einem Klick elektronisch ausstellen können.
Digital unterschreiben
Das eRezept wird unterzeichnet, indem es mithilfe von eHBA und einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) verschlüsselt wird.
Das eRezept versenden
Das eRezept wird automatisch in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und ein Datamatrix-Code zum Zugang auf die Rezeptdaten generiert.
Die eRezept-App der gematik
Rezepte elektronisch empfangen und einlösen: Dafür benötigen gesetzlich Versicherte die eRezept-App der gematik. Auf der gematik Website können Sie die App herunterladen. Außerdem erhalten Sie hier Informationen, wie Sie das eRezept auch ohne Smartphone nutzen können.
Der Datamatrix-Code
Das Einlösen des eRezepts über den Datamatrix-Code oder Rezept-Code ist per Smartphone mit der eRezept-App der gematik möglich. Über den Scan des Codes wird der Zugang zur Verordnung im eRezept-Fachdienst in der TI hergestellt. Der Rezept-Code kann weiterhin auch in der Arztpraxis auf weißem Papier ausgedruckt werden (Stylesheet).
Die Vorgaben dafür legt die KBV fest. In der folgenden Grafik kannst du dir ein Musterformular anschauen.
Gut zu wissen: Hinweise für Ärzte und MFA
Vorbereitung durch Praxisangestellte
Praxisangestellte können alle Schritte erledigen, die nötig sind, um das eRezept vorzubereiten, sowie den Datamatrix-Code auszudrucken. Aber nur die Ärztin oder der Arzt können die qualifizierte elektronische Signatur des eRezepts setzen.
Signatur
Um eRezepte zu unterschreiben, brauchen Ärzte/Ärztinnen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Sie müssen ihn einfach in ein Kartenlesegerät stecken und die entsprechende Signatur-PIN eingeben. Wenn man Zeit sparen möchte, kann man auch die Stapel- oder Komfortsignatur anwenden. Mit der Stapelsignatur können mehrere eRezepte mit nur einer PIN-Eingabe unterzeichnet werden. Bei der Komfortsignatur können bis zu 250 Signaturen mit einer einzigen PIN-Eingabe erfolgen. Mit dem eHBA im Kartenterminal können eRezepte ohne weitere PIN-Eingaben signiert werden.
Ändern und Stornieren
Korrekturen an einem ausgestellten eRezept sind nicht möglich, da es sich um einen signierten Datensatz handelt, der nur unverändert rechtswirksam ist (Integritätsschutz). Das eRezept kann allerdings von Ärztinnen und Ärzten gelöscht und ein neues eRezept ausgestellt werden, sofern es noch nicht in einer Apotheke eingelöst worden ist. Hat der Patient bereits die Praxis verlassen, sollte er in diesem Fall zur Abstimmung des weiteren Vorgehens kontaktiert werden.
Varianten zur Ausstellung eines Rezeptes in der Praxis
Ausstellen eines eRezepts
Das PVS unterstützt Praxen dabei, ein eRezept elektronisch auszustellen. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars.
- Verordnung wird wie gewohnt über ihre Praxissoftware erstellt
- eRezept wird mit eHBA signiert und über Praxissoftware abgeschickt
- die Verordnung wird nun auf den eRezept-Server geladen
- Patientinnen und Patienten können nun das eRezept in der Apotheke einlösen
Einlösen eines eRezepts
Patientinnen und Patienten können das eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder mit ihrem Smartphone per App einlösen. Alternativ gibt es einen Papierausdruck mit einem Datamatrix-Code oder Rezept-Code.
- eRezept per eGK: Patientinnen und Patienten können das eRezept direkt mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält so das Recht, auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.
- eRezept per App: Patientinnen und Patienten brauchen zur Nutzung der eRezept-App eine elektronische Gesundheitskarte und ein Smartphone. Zusätzlich wird die PIN der eGK benötigt.
- eRezept als Papierausdruck: Alternativ können Patientinnen und Patienten einen Ausdruck mit einem Rezeptcode auf Papier (siehe Muster-Ausdruck) erhalten. Der Ausdruck wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystem erstellt.
Technische Voraussetzungen eRezept
Diese Voraussetzungen muss eine Praxis erfüllen, um das eRezept einzusetzen:
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)
- ePA-Konnektor-Update (PTV 4) Module
- Praxissoftware-Modul für eRezept
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
- Drucker mit Auflösung von 300dpi für den Tokenausdruck
Ersatzverfahren
Um ein eRezept ausstellen zu können, ist eine Verbindung zur TI zur vollständigen Übermittlung notwendig. Ist das nicht möglich, sehen die gesetzlichen und bundesmantelvertraglichen Regelungen vor, dass das Papierrezept (Muster 16) als Ersatz zum Einsatz kommt. Das gilt in folgenden Fällen:
- wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar, Apotheken nicht empfangsbereit)
- wenn die Übermittlung eines Verordnungstyps über die TI noch nicht vorgesehen ist (bisher nur apothekenpflichtige Arzneimittel, noch keine Hilfsmittel, Verbandmittel und Teststreifen bzw. sonstige nach § 31 SGB V in die Arzneimittelversorgung einbezogene Produkte)
- wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren nach Anlage 4a BMV-Ä nicht bekannt ist
- bei Haus- und Heimbesuchen
Informationsmaterialien der gematik zum eRezept
Die gematik bietet ab sofort bis Anfang 2024 einen Service zum eRezept für Praxen. Über nachfolgenden Link gelangen Praxen zum gematik-Webshop, über den Informationspakete gegen eine Schutzgebühr bestellt werden können.
Patienten können sich mit Hilfe der Flyer und Plakate im Wartezimmer zum eRezept informieren.
Die Abgabe ist limitiert auf jeweils 3 Pakete und nur bis zum verbindlichen Start des eRezepts Anfang 2024 möglich.